Datenschutz: Neue EU-Verordnung ab 25. Mai 2018
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wir informieren Sie, inwieweit Ihre Daten beim Finanzamt betroffen sind.
Da für die Erstellung der Steuerbescheide personenbezogene Daten verarbeitet werden hat die Verordnung auch Auswirkung auf die Finanzämter. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an das Finanzamt Neubrandenburg, vertreten durch den Vorsteher, richten.
Darüber hinaus können Sie sich an den/die Datenschutzbeauftragte(n) des Finanz-amtes Neubrandenburg wenden (Kontaktdaten siehe unten). Im Informationsschreiben 2018 (siehe Downloadlink) informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen.
- Allgemeine Informationen zur Umsetzung der DSGVO (PDF / 160,89 KB)
- General information on the implementation of GDPR (PDF / 173,61 KB)