Finanzamt Neubrandenburg (RiA)Zentrales Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland

Wissenswertes zur Identifikationsnummer (IdNr)

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Die IdNr ist ein 11-stelliges numerisches Identifikationsmerkmal, welches jeder steuerpflichtigen Person zugeteilt wird. Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) bleibt - in der Regel - ein Leben lang gültig und verändert sich nicht.

Mit der Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen. Deshalb wird die IdNr verwendet, um der Finanzverwaltung Daten auf elektronischem Weg zu übermitteln. Gleichzeitig können verschiedene Datensätze, die zu einer Person gehören, zusammengefasst und die betroffene Person zweifelsfrei identifiziert werden.

Wer vergibt die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr)?

Für die Vergabe der IdNr ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Dies geschieht bei den in Deutschland wohnenden Personen automatisch durch Übermittlung der Meldedaten von den Meldebehörden an das BZSt.

Auch wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben und ausschließlich Renteneinkünfte aus Deutschland beziehen, müssen Sie sich um Nichts kümmern. Ihr Rententräger ist verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahres des Rentenbezugs dem Finanzamt eine Rentenbezugsmitteilung zu übermitteln. Hierfür benötigt der Rententräger Ihre IdNr. Sollte der Rententräger Sie um Mitteilung der IdNr bitten und Ihnen wurde noch keine IdNr zugeteilt, teilen Sie das bitte dem Rententräger mit. Dann wird der Rententräger den Datenaustausch mit dem BZSt beginnen, damit wird sichergestellt, dass Ihnen eine neue IdNr zugeteilt wird. Dieser Prozess verläuft maschinell unterstützt, so dass Sie keinen Einfluss ausüben oder den Ablauf beschleunigen können.

Anders verhält es sich, wenn Ihnen - zum Beispiel aufgrund einer früheren Tätigkeit in Deutschland - bereits eine IdNr zugeteilt wurde. Dann teilen Sie diese IdNr bitte Ihrem Rententräger spätestens bei Rentenbeginn mit.

Sollte dem Rentenversicherungsträger das maschinelle Anfrageverfahren zur Vergabe einer IdNr nicht bekannt sein oder sollte er Probleme bei der Übermittlung haben, kann er sich bei der Hotline der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA - (Telefon: 03381/21 22 23 90) oder auf deren Internetseite informieren.