Finanzamt Neubrandenburg (RiA)Zentrales Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland

Was wird besteuert?

Ermittlung der Einkünfte

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Besteuert werden die Einkünfte. Allerdings sind bei der beschränkten Steuerpflicht nicht alle Einkünfte steuerpflichtig, sondern nur diejenigen mit Bezug zu Deutschland. Auf der Seite Welche Renten sind steuerpflichtig? erfahren Sie, welche Renten dazu zählen.

Die Rentenart gibt den Ausschlag.

Die Jahresbruttorente bildet das Einkommen. Wie aus dem Einkommen die Einkünfte berechnet werden, ist je nach Rentenart unterschiedlich. Anhand der Rentenart entscheidet sich also, ob auf die gesamte Rente Steuern zu zahlen sind oder nur auf einen Teil.

Die Arten der Renten bilden drei Gruppen:

  1. Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente
    ⇒ Ermittlung der Einkünfte nach dem Prinzip der Kohortenbesteuerung

  2. Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente
    ⇒ Ermittlung der Einkünfte nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung

  3. Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen
    ⇒ Ermittlung der Einkünfte nach dem Prinzip der Ertragsanteilsbesteuerung

Zur Berechnung der Einkünfte kann das steuerpflichtige Einkommen um Aufwendungen - sogenannte Werbungskosten - gemindert werden. Zu den Werbungskosten gehören Aufwendungen zum Erwerb des Rentenanspruchs (zum Beispiel Kosten, die mit der Antragstellung verbunden sind) sowie Kosten zur Sicherung und Erhalt der Rente (zum Beispiel Kontoführungsgebühren). Werbungskosten sind generell mit einer Pauschale in Höhe von 102 Euro abgedeckt, es sei denn, es werden höhere Aufwendungen nachgewiesen.