Kann ich die Vordrucke auch in anderen Sprachen bekommen?
Nein, derzeit leider nicht. Einzige Ausnahme hierzu bildet lediglich die „Bescheinigung EU/EWR“ bzw. die „Bescheinigung außerhalb EU/EWR“. Da diese von den ausländischen Finanzbehörden auszufüllen und zu bestätigen sind, können diese in einer großen Auswahl von verschiedenen Sprachen beim Bundesministerium der Finanzen abgerufen werden (https://www.formulare-bfinv.de).
Die Bescheinigung EU/EWR sowie außerhalb EU/EWR erhalten Sie in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Kroatisch, Polnisch und Dänisch in unserem Downloadcenter.