Finanzamt Neubrandenburg (RiA)Zentrales Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland

Was muss ich bei der Zahlung meiner Steuern aus dem Ausland beachten?

Was muss ich bei der Zahlung meiner Steuern aus dem Ausland beachten?

Die Steuerschuld ist eine Bringschuld im Sinne des § 270 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dies bedeutet, dass Sie als Steuerpflichtiger für die Gefahr und die Kosten der Geldübermittlung (z. B. anfallender Bankgebühren) einzustehen haben.

Je nach Art der Zahlung und genutztem Geldinstitut können unterschiedliche Bankgebühren anfallen. Zur Vermeidung von nachträglichen Unannehmlichkeiten wird empfohlen, die anfallenden Gebühren im Vorfeld bei der Bank zu erfragen und den Zahlbetrag entsprechend anzupassen.

Überweisungen innerhalb der EU/EWR-Staaten sollten Sie im SEPA-Verfahren unter Verwendung der internationalen Kontonummer (IBAN und BIC) vornehmen. Hiermit werden grenzüberschreitende Euro-Überweisungen – wie inländische Euro-Überweisungen – einfach, kostengünstig, schnell und sicher abgewickelt.

Für Rentenempfänger, die im SEPA-Zahlungsraum ein Bankkonto führen, empfehlen wir die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren.

Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens

  • Sie müssen die Termine und die genaue Höhe der jeweiligen Steuervorauszahlung nicht selbst überwachen. Dadurch werden Säumniszuschläge, die bei einer verspäteten oder nicht vollständigen Zahlung fällig würden, vermieden. Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i. H. v. 1 v.H. des rückständigen auf volle 50 Euro abgerundeten Steuerbetrages zu entrichten.
  • Zudem sparen Sie sich das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen.
  • Im Falle einer nachträglichen Änderung der Bescheide, erfolgt automatisch eine Rücküberweisung bei zu viel gezahlten Beträgen.

 

Weitere Informationen zum Geldtransfer an das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) erhalten Sie hier: