Aufgepasst: Wer im Ausland lebt, muss eventuell seine deutschen Einkünfte in Deutschland versteuern!
Ab dem Jahr 2005 gilt dies für Empfänger einer deutschen Rente, selbst wenn sie im Ausland wohnen.
Allerdings trifft die Steuerpflicht nicht jeden Rentner. Entscheidend ist die Art der Einkünfte sowie das Land, in dem der Rentenempfänger lebt.
Weil nicht alle Einkünfte betroffen sind - also nicht das gesamte Welteinkommen besteuert wird - werden die Personen als "beschränkt" steuerpflichtig bezeichnet.