Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig. In diesem Fall können keine personen- oder familienbezogenen Aufwendungen berücksichtigt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, auf Antrag als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden. Dann können viele steuerliche Vergünstigungen - so auch der Grundfreibetrag - gewährt werden.
Die Art der Steuerpflicht hat daher großen Einfluss auf die Höhe der Steuer. Im Beitrag "beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht?" erfahren Sie mehr zu diesem Thema. Beispiele zur Berechnung der Steuer nach den unterschiedlichen Arten der Steuerpflicht finden Sie im Beitrag "Wie wird die Steuer berechnet?".
Wenn Sie wissen möchten, wie das steuerpflichtige Einkommen bei Renten ermittelt wird, dann folgen Sie dem Link "In welcher Höhe werden Renten in Deutschland besteuert?"