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Das Finanzamt Neubrandenburg besitzt die zentrale Sonderzuständigkeit für die Veranlagung von Rentenempfängern im Ausland.
Das Finanzamt Neubrandenburg besitzt die zentrale Sonderzuständigkeit für die Veranlagung von Rentenempfängern im Ausland.
Das Finanzamt Neubrandenburg ist für Sie zuständig, wenn Sie im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen. Das Finanzamt Neubrandenburg kann darüber hinaus für Sie zuständig sein, wenn Sie neben Renten weitere Einkünfte beziehen, diese aber durch einen Steuerabzug grundsätzlich abgegolten sind (z.B. Beamten-Pensionen, Arbeitslohn, Kapitalerträge). Haben Sie noch andere Einkünfte ohne Steuerabzug (z.B. aus Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung) dann ist das Finanzamt für Sie zuständig, wo die Tätigkeit ausgeübt wird oder wo sich das Vermögen befindet.
Im Ausland lebende Beamte im Ruhestand, die nur Ihre deutsche Pension und keine weitere Rente erhalten, werden nicht beim Finanzamt Neubrandenburg (RiA) steuerlich geführt. Pensionen werden nämlich wie auch die Zahlungen an die Beamten während des aktiven Dienstes nach § 19 EStG als Lohn versteuert. Aus diesem Grund finden Sie auf dieser Internetseite keine weiterführenden Informationen zu diesem Thema. Auskünfte können Sie beim Finanzamt erhalten, wohin Ihr ehemaliger Dienstherr die Lohnsteuer abführt.
Postanschrift:
Telefon: |
Finanzamt Neubrandenburg (RiA) +49 385 588 - 47000 |
Busverbindung: Linie 2 (ab Busbahnhof bis Haltestelle Behördenzentrum), Linie 20
Aus Richtung Neustrelitz kommend folgen Sie dem Verlauf der Neustrelitzer Strasse / B96 und überqueren die Kreuzung Platanenstrasse / Mirabellenstrasse. An der darauf folgenden Ampel biegen Sie links zum Behördenzentrum ab (vor der Tankstelle). Aus der Innenstadt kommend verlassen Sie den Stadtring auf die Neustrelitzer Strasse / B96 Richtung Berlin. Am Lindenberg biegen Sie an der Ampel von der Neustrelitzer Strasse rechts zum Behördenzentrum ab (an der Tankstelle).